Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienwohnung Wilhelm 5-5, Wilhelmstraße 5 in 19322 Wittenberge (nachfolgend Wilhelm 5-5
genannt), bezeichnet das Vermietungsangebot, vertreten durch Margit Schubert und Klaus-Dieter
Pelz, Dahlienweg 9, 19322 Wittenberge.
Die AGB gelten bei Vermietung der Wilhelm 5-5, die Kündigungsfrist regelt sich gemäß § 565 BGB.
§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn der Wilhelm 5-5 vom Mietenden (nachfolgend
Gast genannt und darunter inbegriffen, alle Ihn begleitenden und zuvor vertraglich vereinbarten
Personen) bestellt und vom Vermietenden bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die
schriftliche (hier gilt auch eine E-Mail), als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermietenden zur Einhaltung und kommt nur
zwischen Vermietenden und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande.
Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist nicht ohne unsere
Zustimmung gestattet und wird mit dem 3-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis
vereinbart. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Wilhelm 5-5 ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Die Bezahlung erfolgt bar bei Ankunft. Kreditkarten, EC-Karten oder Schecks werden nicht
akzeptiert. Auf Wunsch kann die Bezahlung auch im Voraus per Banküberweisung erfolgen.
Die Kontodaten teilen wir Ihnen gern mit.
Am Tag der Abreise ist die Wilhelm 5-5 bis 11.00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß zu übergeben.
Bitte denken Sie an die Rückgabe der Schlüssel.
Sollte der Gast ohne die Rückgabe der Schlüssel abreisen wird neben den entstandenen Kosten
eine pauschale Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 erhoben.
Die Anreisezeiten sind von 14.00 – 18.00 Uhr. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in
der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig uns, Wilhelm 5-5, zu informieren.
Sollte der Gast bis 19.00 Uhr weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens
Wilhelm 5-5 das Recht, i. S. der Schadensminimierung den Mietgegenstand für eine weitere
Vermietung freizugeben.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern. Bei gesetzlichen Änderungen oder der Neueinführung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei
Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
In der Wilhelm 5-5 und im gesamten Haus ist das Rauchen verboten. Ausgenommen hiervon ist
der Balkon der Wilhelm 5-5 bei herangezogener Balkontür.
Das Mitbringen von Haustieren, wie lieb sie auch sind, ist leider nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass sich die Wilhelm 5-5 in einem Wohngebiet befindet und die üblichen
Ruhezeiten von 22.00 – 6.00 Uhr sowie 13.00 – 15.00 Uhr einzuhalten sind.
Generell bitten wir Sie, uns die ungefähre Zeit Ihrer Anreise mindestens einen Tag im Voraus
mitzuteilen.
§ 3 Rücktritt und Stornierung der Mietvereinbarung
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger,
kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom
Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
Stornokosten bei Unterbringung in der Wilhelm 5-5:
Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei.
- Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%
- Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
- danach und bei Nichterscheinen: 90%
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch
genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von
ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des
Gastes schriftlich ((hier gilt auch eine E-Mail) erfolgen.
Ferner sind wir als Vermietende berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- Höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (Hochwasser, Brand, Wasserschaden etc.)
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
- wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich uns als Beherbergernde zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
- die Ferienwohnung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne unsere zuvor schriftlich erteilte Einwilligung, insbesondere Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung, genutzt wird.
Unser berechtigter Rücktritt begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Mängel der Beherbergungsleistung
Das Mietobjekt Wilhelm 5-5 wird dem Gast in sauberem und vertragsgemäßem Zustand
übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Gast
dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/ Vermietenden anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt
als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit
hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den
Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu
ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen
Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
Entstehen in der Wilhelm 5-5 Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast
dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution
verpflichtend gefordert werden, um die Kosten der zu erwartenden Schäden abzusichern.
Der Vermietende ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Bildern im Mietangebot zuzulassen.
§ 7 Datenschutz
Personengebundene Daten des Gastes und der begleitenden Personen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz i.d.j.g.F. erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§ 8 Haftung
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf
eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem
steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Beherbergungs-betriebes beruht.
Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen
Bestimmungen (701ff BGB).
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und
Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind.
§ 9 Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich nach einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs.1 BGB).
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers der
Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes, eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem
sich die Wilhelm 5-5 befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen
sind.
Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben
oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart.
Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evtl. kann der
vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Gast fügt sich ausdrücklich dieser
Bestimmung.
§ 11 WiFi- bzw. WLAN-Mitbenutzung
1. Gestattung der Mitbenutzung eines WiFi- bzw. WLAN-Zuganges
Der Inhaber betreibt in der Wilhelm 5-5 einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast
für die Dauer seines Aufenthaltes in der Wilhelm 5-5 eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum
Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der Wilhelm 5-5 und ist jederzeit widerruflich.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WiFi/ WLAN zu gestatten.
2. Verfügbarkeit
Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder
Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb
des WiFi/WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und
den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der
Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf
bestimmte Seiten oder Dienste über das WiFi/WLAN zu sperren (z. B. Gewalt verherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
3. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passwortes. Die Zugangsdaten sind nur zum
persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben
werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit
das Recht, das Passwort zu ändern.
4. Gefahren der WiFi-/ WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht,
Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WiFi/ WLAN
hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von
Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht,
dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WiFi/ WLAN auf das
Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WiFi/ WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes.
Für Schäden am PC/ Smartphone/ Tablet etc. des Gastes, die durch die Nutzung des
Internetzuganges entstehen, übernimmt die Wilhelm 5-5 keine Haftung, es sei denn die Schäden
wurden durch die Wilhelm 5-5 vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WiFi/ WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst
verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein,
sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WiFi/ WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird
insbesondere:
- das WiFi/ WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich downloaden, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
- das WiFi/ WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen
- keinen illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Bildern, Filmen oder Musik usw. vornehmen
- keine elektronischen Tauschbörsen zu nutzen.
Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Anzeige bei den
Strafverfolgungsbehörden.
Der Gast stellt den Inhaber der Wilhelm 5-5 von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei,
die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WiFi/ WLAN durch den Gast und / oder auf einem
Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der
Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher
Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber der Wilhelm 5-5 bzw. dessen Vertreter auf diesen
Umstand hin.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt.
AGB Ferienwohnung Wilhelm 5-5
Stand: August 2024